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09.03.2010

Europäisches Gericht weist Klage gegen Antidumpingzölle zurück

Ein Gericht des Europäischen Gerichtshofs hat eine Klage von sechs chinesischen Schuhproduzenten gegen Antidumping-Maßnahmen abgewiesen. Die Unternehmen hatten eine Annullierung der erstmals 2006 verhängten Strafzölle auf  Lederschuhe aus China und Vietnam gefordert. Die Maßnahmen seien „gesund" und sollen fortbestehen, entschied das Gericht in Luxemburg.
 
Die Einführung von Antidumping-Zöllen stelle keine Sanktion gegen früheres Verhalten dar, sondern sei eine Schutzmaßnahme gegen unlauteren Wettbewerb, der sich aus Dumping-Maßnahmen ergebe, erklärt das Gericht. Eine Ware gelte als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Europäische Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis der zum Verbrauch im Ausfuhrland bestimmten gleichartigen Ware im normalen Handelsverkehr, heißt es im Urteil. Geklagt hatten die chinesischen Schuhhersteller gegen den Rat der Europäischen Union, der im Verfahren durch Vertreter der Europäischen Kommission, die Vereinigung der europäischen Schuhindustrie CEC und 17 italienische Schuhproduzenten unterstützt wurde.
 
Die EU-Wirtschaftsminister hatten Ende 2009 der Verlängerung der Strafzölle auf Schuhe aus China (16,5%) und Vietnam (10%) um weitere 15 Monate bis 31. März 2011 zugestimmt. Vor allem die großen Schuhproduktionsländer Spanien, Portugal, Italien, Rumänien und Polen hatten eine Verlängerung der Antidumping-Maßnahmen gefordert, um ihre eigene Schuh-Industrie zu schützen. China hatte Anfang Februar bei der Welthandelsorganisation WTO in Genf Klage gegen die Verlängerung der Strafzölle für Schuhe aus China erhoben.

Eine Klage chinesischer Schuhhersteller gegen Antidumping-Zölle wurde abgewiesen

Eine Klage chinesischer Schuhhersteller gegen Antidumping-Zölle wurde abgewiesen



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